Gambio-Module nach Maß
Ihrem Gambio-Shop fehlt eine Funktion? Ich entwickle sie als eigenes Modul, updatesicher und ohne Eingriff in den Gambio-Kern. Vierzehn Beispiele aus der Praxis, jedes mit Video.
Beispiele ansehenProfessionelle Software-Lösungen und Consulting Services in Hamburg
Software für Onlineshops und individuelle Entwicklung: sauber gebaut, gut lesbar und durch automatisierte Tests abgesichert. So bleiben Funktionen stabil, auch nach einem Update des Shopsystems und nach jeder Weiterentwicklung.
Frank Humpfle, freiberuflicher Softwareentwickler. Profil und Referenzen
Jede Änderung, jedes Update, jede Erweiterung
5 von 5 Stufen bestanden, bereit zur Auslieferung
Eine Shoperweiterung ist erst dann gut, wenn sie auch in drei Jahren noch läuft und sich ohne Risiko erweitern lässt. Darauf richte ich jede Entscheidung aus.
Sechs Softwareprodukte für Onlineshops, dazu Module nach Maß und Entwicklung für Ihr eigenes Projekt. Die Produkte arbeiten auf den Daten, die Ihr Shop ohnehin pflegt: kein zweites Datensilo, keine Änderung am Shopsystem.
Ihrem Gambio-Shop fehlt eine Funktion? Ich entwickle sie als eigenes Modul, updatesicher und ohne Eingriff in den Gambio-Kern. Vierzehn Beispiele aus der Praxis, jedes mit Video.
Beispiele ansehenPlanung, Analyse, Konzeption und Entwicklung moderner Softwaresysteme mit Java, Spring und im Fullstack. Agil und iterativ, mit Tests von Anfang an.
Profil und ReferenzenVier Schritte, und in jedem wissen Sie, woran Sie sind.
Sie schildern, was Ihre Software können soll. Ich prüfe die technische Ausgangslage, etwa Shopversion und Schnittstellen.
Sie erhalten ein Angebot, bevor Arbeit anfällt.
Die Software entsteht zusammen mit den automatisierten Tests, die sie dauerhaft absichern.
Ich installiere die Lösung bei Ihnen und prüfe sie auf Wunsch nach jedem Update erneut.
Schildern Sie mir kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein Angebot, bevor Arbeit anfällt.
fhu-it@humpfle.com +49 152 21914890
Mein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.